AGB´s

Rene Steiger – staatl. gepr. Berg- und Schiführer

Oberes Baumgartenlehen 392
5741 Neukirchen am Großvenediger
Österreich

Telefon: +43 664 44 21 132
E-Mail: rene.steiger70@gmail.com
Internet: http://www.steiger-alpin.at

Bildernachweis:

Rene Steiger

Webdesign / Entwicklung:

47nord | werbewerkstatt

Datenschutzerklärung

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

WER KANN TEILNEHMEN?

An den Kursen und Touren kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Beschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Die Tourenführer sind berechtigt, zu Beginn oder noch während des Kurses TeilnehmerInnen, welche diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

ERHÖHTES RISIKO IM GEBIRGE

Alle Touren und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Tourenerfolge geben. An vielen Angeboten und Kursen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollte man aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Gerade im Bergsport besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige Führung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Im Falle eines Unfalles wird keine Haftung von unserer Seite übernommen, es sei denn dieser wurde nachweislich grob-fahrlässig herbeigeführt.

VERSICHERUNG

Bei den mit uns gebuchten Touren sind keine Versicherungen inkludiert. Möchte man für Ausflüge in den Bergen zusätzlich abgesichert sein, empfehlen wir, sich selbstständig und seinen Vorstellungen entsprechend zusätzlich zu versichern. (Tipp: Alpenvereinsmitglieder profitieren zusätzlich: Rückerstattung der Bergekosten, Rückhol- und Überführungskosten, Kostenersatz bei Krankenhausaufenthalte (unfallsbedingt), Haftpflichtversicherung,…)

RÜCKTRITT

Bei Rücktritt nach einer Vereinbarung Schriftlichen , Digital , Erhalt der Buchungsbestätigung oder Rechnung können wir anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen.

-bis zum 30. Tag vor Antritt des Kurses/ der Tour:            20%

-29. bis 21. Tag vor Antritt des Kurses/ der Tour:             40%

-20. bis 14. Tag vor Antritt des Kurses/ der Tour:             60%

-13. bis 6. Tag vor Antritt des Kurses/ der Tour:               80%

-5. bis 0. Tag vor Antritt des Kurses/ der Tour:                 90%

NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. aufgrund vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises.